Doppelte haushaltsführung einrichtung höchstbetrag

Danach gilt, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf. 1 Der Höchstbetrag umfasst nach Ansicht der Finanzverwaltung sämtliche Aufwendungen, wie Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und Pflege der. 2 Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro monatlich abzugsfähig. 3 Auch ab sind solche Aufwendungen zusätzlich zum Höchstbetrag von monatlich EUR für die Wohnungsnutzung abziehbar (BFH-Urteil vom 4 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft bis zu einem nachgewiesenen Betrag von maximal EUR im Monat anerkannt. 5 Nach Auffassung des BFH gehören die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten, deren Abzug auf EUR im Monat begrenzt ist. 6 Bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Unterkunftskosten gilt seit eine neue Regelung: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von Euro pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ). 7 Für Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung heißt das: Kosten für notwendige Möbel und Haushaltsartikel können zusätzlich zum Höchstbetrag von Euro pro Monat als Werbungskosten angesetzt werden – und zwar in voller Höhe. Achtung: Kostet ein Möbelstück mehr als Euro netto, müssen Sie dieses über die Jahre der. 8 Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Einrichtung und Hausrat werden nicht vom Höchstbetrag für Unterkunftskosten gekappt Leitsatz Seit sind Unterkunftskosten im Rahmen einer inländischen doppelten Haushaltsführung nur mit maximal EUR pro Monat als Werbungskosten abziehbar. 9 Ginge es nach dem Finanzamt, sollen in dem Höchstbetrag für die doppelte Haushaltsführung auch die Kosten für notwendige Hausrats- und Einrichtungsgegenstände abgegolten sein – gegebenenfalls in Form der Abschreibung (BMF-Schreiben vom , Teilziffer ). doppelte haushaltsführung einrichtungsgegenstände 10