Berufsgenossenschaft pflicht oder freiwillig

Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ist die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. 1 › hamburg › arbeitsrecht › berufsgenossenschaft 2 Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie jedoch nur selten verpflichtend. Diese müssen zwar. 3 Berufsgenossenschaft: Für Selbstständige und Freiberufler:innen ist die Mitgliedschaft keine Pflicht. Lohnt es sich trotzdem. 4 Auch als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern, und zwar bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist. Soweit eine Berufsgenossenschaft für Ihren Bereich nicht vorhanden ist, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein. 5 Alle Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sind pflichtversichert. Dazu gehören die Beschäftigten, Auszubildenden und Teilzeitkräfte sowie Personen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen. 6 Dieser Personenkreis kann aber durch die Satzung der einzelnen Berufsgenossenschaften in die Versicherung einbezogen (Pflichtmitglied) werden bzw. sich auf Antrag freiwillig versichern. Der Unternehmer ist als freiwilliges oder satzungsmäßiges Mitglied der Berufsgenossenschaften dann gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls versichert. 7 Die freiwillig Versicherten haben den Vorteil, dass sie die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können. Im Regelfall ordnen die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldungen automatisch den zuständigen Berufsgenossenschaften zu. 8 Freiwillig versicherte Selbstständige und Unternehmer können innerhalb bestimmter Grenzen die Versicherungssumme frei wählen - und zwar unabhängig von der Höhe ihres tatsächlichen Einkommens. Ausnahmsweise: Selbstständige BG-Zwangsmitgliedschaft Bitte beachten Sie: Selbstständige und Unternehmer sind grundsätzlich nicht pflichtversichert. 9 Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. berufsgenossenschaft pflicht für selbständige 10